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Glossary term

NIS2UmsuCG

Also: NIS2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz, deutsches NIS2-Umsetzungsgesetz

Deutsches Gesetz zur Umsetzung der NIS2-Richtlinie (EU) 2022/2555, in Kraft seit dem 6. Dezember 2025. Betroffene Einrichtungen mussten sich bis zum 6. März 2026 beim BSI registrieren; das BSI erwartet ausstehende Registrierungen bis zum 31. Juli 2026 (Vollzugskulanz, keine neue gesetzliche Frist).

Die NIS2-Richtlinie hätte bis zum 17. Oktober 2024 in deutsches Recht überführt werden müssen. Deutschland verfehlte diese Frist um mehr als ein Jahr, die EU-Kommission leitete im November 2024 ein Vertragsverletzungsverfahren ein. Nach mehreren Referentenentwürfen (BMI 2023, 2024, 2025) trat das Gesetz am 6. Dezember 2025 in Kraft.

Inhaltlich überführt das NIS2UmsuCG die zehn Mindestmaßnahmen aus Art. 21 der Richtlinie in deutsches BSI-Gesetz, regelt Meldepflichten (24h/72h/Monatsbericht) an das BSI, definiert wesentliche und wichtige Einrichtungen und konkretisiert die persönliche Haftung der Geschäftsleitung nach Art. 20.

Praxis-Konsequenz Stand Juli 2026: Selbstidentifizierung und Registrierung beim BSI sind fällig, die gesetzliche Frist (6. März 2026) ist abgelaufen und die behördliche Nachfrist endet am 31. Juli 2026. Von rund 29.500 betroffenen Einrichtungen war Ende Mai 2026 erst gut die Hälfte registriert. Aufsichtsbehörden (BSI, BNetzA, BaFin) arbeiten bereits mit NIS2-konformen Prüfkonzepten.

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