Glossarbegriff
KRITIS
Auch: Kritische Infrastrukturen, BSI-KritisV
Kritische Infrastrukturen nach BSI-Gesetz und KritisV. Anlagen, deren Ausfall oder Beeintraechtigung erhebliche Versorgungsengpässe oder Gefährdungen der öffentlichen Sicherheit zur Folge haette. NIS2 erweitert KRITIS deutlich.
KRITIS gliedert sich in neun Sektoren: Energie, Wasser, Ernährung, Informationstechnik und Telekommunikation, Gesundheit, Finanz- und Versicherungswesen, Transport und Verkehr, Medien und Kultur, Siedlungsabfallentsorgung, Staat und Verwaltung. Schwellenwerte stehen in der BSI-KritisV.
Pflichten: BSI-Registrierung, angemessene technische und organisatorische Maßnahmen nach Stand der Technik (alle zwei Jahre nachzuweisen), Meldung erheblicher IT-Störungen unmittelbar an das BSI, KRITIS-Dachgesetz fordert zusätzlich physische und Allgefahren-Resilienz.
In der Praxis
Verhältnis zu NIS2: NIS2 erweitert den Kreis über KRITIS hinaus, ersetzt es aber nicht. Viele Unternehmen sind gleichzeitig KRITIS und NIS2-Einrichtung. Pflichten überschneiden sich teilweise, das KRITIS-Dachgesetz und NIS2UmsuCG werden parallel umgesetzt.
Verwandte Begriffe
NIS2
EU-Richtlinie 2022/2555 zur Netz- und Informationssicherheit. Löst NIS1 ab, erweitert den Anwendungsbereich auf rund 30.000 deutsche Unternehmen in 18 Sektoren, führt persönliche Haftung der Geschäftsleitung ein und verlangt zehn Mindestmaßnahmen nach Art. 21.
BSI C5
Prüfkatalog des BSI für Cloud-Dienste, der eine Mindest-Sicherheitsbasis und Transparenzpflichten definiert. Wird über ein C5-Testat durch unabhängige Wirtschaftsprüfer nachgewiesen. De-facto-Standard für Cloud-Beschaffung im deutschen Markt.
ISO 27001
Internationaler Standard für Informationssicherheits-Management-Systeme. Aktuelle Fassung ISO/IEC 27001:2022. Zertifizierbar durch akkreditierte Stellen. Kernrahmen für ISMS-Aufbau, Risikobehandlung und kontinuierliche Verbesserung.
AI Act Konformitätsbewertung
Verfahren zur Feststellung, dass ein Hochrisiko-KI-System die Anforderungen des EU AI Act erfüllt, bevor es in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen wird. Pflicht für alle Anhang-III-Hochrisiko-Systeme ab 2. Dezember 2027 (verschoben vom ursprünglichen 2. August 2026 durch den Digital Omnibus, Verordnung (EU) 2026/1744).
AI Act Risikoklassen
Vier-stufige Klassifikation nach EU AI Act: verboten (Art. 5), Hochrisiko (Anhang I/III), begrenztes Risiko (Art. 50 Transparenzpflichten), minimales Risiko (freiwillige Codes). Klassifizierung ist die erste Pflicht, sie muss dokumentiert und nachvollziehbar sein.
BaFin DORA-Aufsichtsmitteilung
Veröffentlichungen der BaFin zur Auslegung und Erwartung der DORA-Anwendung in Deutschland. Stand 2025/2026 ergehen die wichtigsten Hinweise als Aufsichtsmitteilungen, Merkblätter und Fachartikel im BaFin-Journal, nicht als klassisches Rundschreiben.
BAIT
Rundschreiben der BaFin, das die Anforderungen an die IT-Aufstellung von Kreditinstituten konkretisiert. Präzisiert MaRisk AT 7.2 für IT-Strategie, Informationssicherheit, Benutzerberechtigungen, Projektmanagement, Anwendungsentwicklung und IT-Outsourcing.
BCM
Disziplin zur Aufrechterhaltung kritischer Geschäftsprozesse bei Störungen. Standards: ISO 22301, BSI-Standard 200-4. Im Finanzsektor durch BAIT/VAIT und DORA Art. 11 verpflichtend.
