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Glossary term

AI Act Konformitätsbewertung

Also: AI Act Conformity Assessment, AI Act Art. 43

Verfahren zur Feststellung, dass ein Hochrisiko-KI-System die Anforderungen des EU AI Act erfüllt, bevor es in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen wird. Pflicht für alle Anhang-III-Hochrisiko-Systeme ab 2. Dezember 2027 (verschoben vom ursprünglichen 2. August 2026 durch den Digital Omnibus, Verordnung (EU) 2026/1744).

Der AI Act unterscheidet zwei Konformitätsbewertungs-Wege: interne Kontrolle (Anhang VI) für die meisten Anhang-III-Anwendungen und Bewertung durch eine notifizierte Stelle (Anhang VII) nur für biometrische Identifikations-Systeme und Anhang-I-Produkte. Selbst-Bewertung ist also die Regel, nicht die Ausnahme.

Inhaltliche Anforderungen (Art. 8-15, Anhang IV): Risikomanagement-System, Daten-Governance, technische Dokumentation, Logging, Transparenz und Information der Betreiber, menschliche Aufsicht, Genauigkeit/Robustheit/Cybersicherheit, Qualitätsmanagement-System. Output: CE-Kennzeichnung, EU-Konformitätserklärung, Registrierung in der EU-Datenbank (Art. 71).

Praxis 2026: der Stichtag ist seit dem Digital Omnibus der 2. Dezember 2027, nicht mehr der 2. August 2026. Provider müssen die Konformitätsbewertung bis dahin abschließen oder das System vom EU-Markt nehmen. Bestands-Systeme mit wesentlichen Änderungen brauchen erneute Bewertung. Die zusätzliche Zeit ist eingeplant, weil harmonisierte Normen fehlen und notifizierte Stellen erst aufgebaut werden, der Kapazitäts-Engpass bleibt absehbar.

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