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Decision guide · Compliance

DORA-Informationsregister aufbauen: Vollständigkeit, Klassifizierung, Aufsichts-Meldung

Das DORA-Informationsregister nach Art. 28 Abs. 3 ist kein Excel-Anhang, sondern das zentrale Aufsichts-Artefakt jedes Finanzunternehmens. Wer es aufbaut, entscheidet zwischen drei Ansätzen: GRC-Modul (ServiceNow, OneTrust), Eigenbau in Excel/Confluence oder hybrides Decision-Memo-plus-Register-Modell. 2025 zeigt die erste Welle der Aufsichts-Reviews, dass Vollständigkeit und Klassifizierung die häufigsten Mängel sind.

TL;DR

Informationsregister ist Aufsichts-Pflicht-Artefakt. Vollständigkeit vor Tool-Wahl, Klassifizierung vor Detail-Tiefe.

Who owns this decision

CISO oder CRO als Owner, Vorstand als Verantwortlicher nach Art. 5 DORA. Procurement, Legal, IT-Architektur, Compliance und Internal Audit als aktive Stakeholder.

Key criteria to weight

  • Vollständigkeit der Vertrags-Erfassung

    Jede ICT-Drittparteien-Vereinbarung muss im Register stehen, auch Cloud-Marktplatz-Käufe, Open-Source-Support, Sub-Outsourcing-Ketten.

  • Klassifizierung kritisch / wichtig / unterstützend

    Drei Kategorien mit unterschiedlichen Pflichten. Falsche Klassifizierung ist häufigster Aufsichts-Befund.

  • Felder nach RTS und ITS

    Final Draft RTS/ITS der ESAs (2024/2025) definieren Pflicht-Felder, JSON-Schema, Übermittlungs-Format an die nationalen Aufseher.

  • Sub-Outsourcing-Transparenz

    Art. 30 verlangt, dass Sub-Outsourcing kritischer Funktionen bekannt und genehmigt ist. Vier-Ebenen-Tiefe ist Mindest-Erwartung.

  • Konzentrationsrisiko-Indikatoren

    Mehrere kritische Funktionen bei einem Anbieter, Sub-Anbieter überschneiden sich, geografische Häufung.

  • Update-Disziplin

    Register ist living document. Jeder neue Vertrag, jede Vertragsänderung, jeder Anbieter-Wechsel triggert Update binnen 15 Arbeitstagen.

Step-by-step decision flow

  1. 1

    Vertrags-Inventur

    Alle ICT-Drittparteien-Verträge aus Procurement, IT, Fachbereichen, Tochter-Gesellschaften erfassen. Schatten-IT-Pfad: Kreditkarten-Käufe, SaaS-Marktplatz, Open-Source-Support-Verträge.

  2. 2

    Klassifizierung pro Vertrag

    Kritische oder wichtige Funktion (Definition Art. 3 Nr. 22 DORA), Auswirkung auf operative Resilienz, Substituierbarkeit, Daten-Sensitivität. Entscheidung dokumentieren.

  3. 3

    RTS/ITS-Mapping

    Pflicht-Felder aus Final Draft RTS auf 17a SREP-Templates 2024/01 abbilden: B_01.01 (Entity), B_02.01 (Branches), B_02.02 (Ultimate Parent), B_03.01 (Contracts), B_03.02 (Sub-outsourcing), B_05.01 (Assessments).

  4. 4

    Tooling entscheiden

    GRC-Modul (ServiceNow IRM, OneTrust DORA, MetricStream) für >200 Verträge. Excel/Confluence ausreichend bis ~50 Verträge. Decision Memo als Audit-Trail pro materiellem Vertrag, immer parallel zum Register.

  5. 5

    Sub-Outsourcing-Chain abfragen

    Anbieter-Fragebögen mit Pflicht-Antwort, Sub-Outsourcing transparent bis Ebene 4. Verträge mit fehlender Auskunft sind Risiko-Indikator.

  6. 6

    Erste Aufsichts-Meldung

    Jährliche Übermittlung an die nationale Aufsicht (BaFin in Deutschland, BdF Frankreich, CSSF Luxemburg). Erste Welle April 2025, jährlich danach. Format und Übermittlungs-Weg sind im RTS festgelegt.

Compliance note

DORA Art. 28 Abs. 3 verlangt das Informationsregister. Final Draft RTS und ITS der ESAs konkretisieren Felder und Format (Commission Implementing Regulation 2024/2956). BaFin-Aufsichtsmitteilung zur Erstanwendung 2025 betont Vollständigkeit und Klassifizierung. Bußgelder bei strukturellen Mängeln über Art. 50 DORA in Verbindung mit nationalem Recht (KWG, VAG).

Common pitfalls

  • !Schatten-IT-Verträge fehlen im Register. Aufsichts-Sample-Check deckt das auf.
  • !Klassifizierung zu konservativ: alles unterstützend, um Pflicht-Klauseln zu vermeiden. Aufseher reklassifiziert.
  • !Sub-Outsourcing-Information fehlt, weil Hauptanbieter nicht antwortet. Anbieter-Risiko wird nicht eskaliert.
  • !Register wird einmal aufgebaut und nicht gepflegt. Vertragsänderungen sind nicht reflektiert.
  • !Konzentrationsrisiko-Analyse fehlt komplett (Art. 29). Register listet Anbieter, Risiken werden nicht aggregiert.

FAQ

Welche Verträge gehören ins DORA-Informationsregister?

Alle ICT-Drittparteien-Vereinbarungen im Sinne von Art. 3 Nr. 18 DORA. Das umfasst Cloud-Verträge, SaaS, Managed Services, Software-Lizenzen mit Verarbeitung, IT-Outsourcing, Sub-Outsourcing, Kommunikations-Dienste. Reine Lizenzen ohne externe Verarbeitung sind nicht in jedem Fall im Scope, Auslegung der nationalen Aufsicht ist abzuwarten.

Wie unterscheide ich kritisch, wichtig und unterstützend?

Kritisch (Art. 3 Nr. 22): Funktion, deren Ausfall die operative Resilienz oder regulatorische Erfüllung wesentlich beeinträchtigen würde. Wichtig: Funktion, die zur kritischen Funktion beiträgt, aber nicht selbst kritisch ist. Unterstützend: alles andere. Entscheidung muss begründet und dokumentiert sein, Aufsichts-Befund bei falscher Klassifizierung ist häufig.

In welchem Format wird das Register an die Aufsicht übermittelt?

Final Draft ITS legt XBRL-basiertes Format mit definierten Templates (B_01.01 bis B_07.01) fest. Übermittlung in Deutschland an die BaFin über die MVP-Plattform (Melde- und Veröffentlichungsplattform). Erste vollständige Übermittlung im April 2025, jährlich zum 30. April danach.

Reicht Excel als Tool für das Register?

Bis circa 50 ICT-Verträge ist Excel oder Confluence-Tabelle machbar, wenn die XBRL-Konvertierung gelöst ist. Ab 200 Verträgen, mehreren Tochter-Gesellschaften oder komplexen Sub-Outsourcing-Ketten ist ein GRC-Modul fast unvermeidbar. ServiceNow IRM, OneTrust DORA-Modul und MetricStream sind die DACH-typischen Wahl.

Was passiert, wenn das Register unvollständig ist?

Aufsichts-Mängel-Schreiben in der ersten Stufe, in der zweiten Anordnung zur Nachbesserung. Bei systematischen Mängeln Bußgelder über nationales Recht (in Deutschland nach KWG, VAG). Schwerwiegender: bei Vorfall mit nicht-registriertem kritischen Anbieter ist die Aufsichts-Reaktion deutlich strenger, weil Konzentrationsrisiko nicht gesteuert wurde.