DORA Art. 30 Pflichtklauseln: Checkliste für ICT-Verträge
DORA Art. 30 listet die zwingenden Vertragsklauseln, die seit dem 17. Januar 2025 in jedem ICT-Vertrag eines Finanzunternehmens stehen müssen. Für kritische oder wichtige Funktionen gelten zusätzliche erweiterte Klauseln. In der Praxis kollidiert das mit den Standard-AGB großer Cloud-Anbieter. Hier eine pragmatische Checkliste, was Pflicht ist und wo verhandelt werden muss.
Wann Art. 30 greift
Art. 30 gilt für jeden Vertrag über ICT-Dienstleistungen zwischen Finanzunternehmen und einem ICT-Drittanbieter. ICT-Dienstleistungen sind weit gefasst: SaaS, IaaS, PaaS, MDR, Beratung mit Systemzugriff, Outsourcing.
Die Pflichten skalieren mit der Funktions-Kritikalität: 'normale' Funktionen brauchen Basis-Klauseln, kritische oder wichtige Funktionen die erweiterten Klauseln nach Art. 30 Abs. 3.
Die Klassifizierung erfolgt durch das Finanzunternehmen selbst, überprüft durch die Aufsicht.
Basis-Klauseln für normale Funktionen
Klare Beschreibung der erbrachten Dienste mit funktionalen und nicht-funktionalen Eigenschaften.
Speicherort und Verarbeitungsort der Daten, einschließlich Sub-Speicherorte durch Sub-Lieferanten.
Service-Level-Agreements (SLAs) mit Verfügbarkeit, Reaktionszeit, Wiederherstellungszeit.
Daten-Verarbeitungsbedingungen einschließlich Sicherheits-Maßnahmen.
Kündigungsregelungen, Mindestlaufzeit, Kündigungsfristen, vereinbarte Mitwirkungspflichten.
Prüfrechte für das Finanzunternehmen und seine Aufsicht.
Verpflichtung des Anbieters, das Finanzunternehmen über Sub-Outsourcing zu informieren.
Erweiterte Klauseln für kritische oder wichtige Funktionen
Vollständige Audit-Rechte: Vor-Ort-Prüfungen, Prüfungen durch unabhängige Dritte, Prüfungen durch die zuständige Aufsicht. Limits durch Anbieter (zwei Audits pro Jahr) sind aufsichtsrechtlich heikel.
Sub-Outsourcing-Kontrolle: Vorab-Information bei jeder Änderung der Sub-Lieferanten, Vetorecht bei kritischen Funktionen, durchgängige Pflicht-Klauseln in der gesamten Lieferkette.
Getestete Exit-Strategie: dokumentierter Exit-Plan mit angemessenen Übergangsfristen (typischerweise 12-24 Monate), regelmäßig getestet, mit Migrations-Unterstützung durch den Anbieter.
Incident-Reporting-Pflichten: unmittelbare Information an das Finanzunternehmen, wenn ein Vorfall die Dienste oder Daten betrifft, mit allen Informationen, die für die DORA-Meldung an die Aufsicht nötig sind.
Kooperation mit Aufsichtsbehörden: aktive Mitwirkung bei Prüfungen, ggf. Vor-Ort-Zugang für Aufseher, Daten- und Doku-Bereitstellung.
Wo Verhandlungen scheitern
Audit-Rechte: große Cloud-Anbieter verweigern häufig 'unlimited' Audit-Rechte und bieten standardisierte Audit-Berichte (SOC 2, ISO 27001, C5). Die BaFin akzeptiert kombinierte Modelle, fordert aber im Einzelfall Vor-Ort-Prüfungen.
Sub-Outsourcing: Anbieter wollen flexible Sub-Lieferanten-Ketten. Finanzunternehmen brauchen Vetorecht. Konsens: vorab-Information, keine kritischen Funktions-Änderungen ohne Zustimmung.
Exit-Strategie: Standard-AGB nennen oft 30-Tage-Kündigungsfristen ohne Migrations-Unterstützung. Das reicht nicht; nachverhandeln auf 12-24 Monate mit dokumentierten Migrations-Schritten und Datenexport-Garantie.
Datenresidenz: pauschale 'Daten in der EU' reichen nicht; verlangen ist die Liste der Verarbeitungsorte plus Sub-Speicher-Standorte plus Kontrolle über Sub-Verarbeitung in Drittländern.
Pragmatischer Vorgehensplan
1. Inventarisieren: welche Verträge sind betroffen, welche Funktionen kritisch/wichtig vs. normal.
2. Gap-Analyse pro Vertrag: welche Klauseln sind drin, welche fehlen, welche sind unzureichend.
3. Priorisierung: zuerst die kritischen Funktionen, dann wichtige, dann normale.
4. Verhandlungs-Strategie: Standard-Klausel-Pakete vorbereiten (Beispiele liefern AFME, ISDA, EBF). Mit kleineren Anbietern direkt; mit Hyperscalern oft über DORA-Addendum.
5. Decision Memo pro Vertrag: dokumentiert die Eignungsprüfung nach Art. 28, die Klassifizierung kritisch/wichtig/normal, das Klausel-Mapping und die Konzentrations-Risiko-Bewertung.
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Glossar
