Glossary term
DSFA
Also: Datenschutz-Folgenabschätzung, DPIA, Data Protection Impact Assessment
Pflichtbewertung nach Art. 35 DSGVO bei voraussichtlich hohem Risiko für Rechte und Freiheiten betroffener Personen. Pflicht u.a. bei systematischer Beurteilung, umfangreicher Verarbeitung besonderer Kategorien und systematischer Überwachung öffentlicher Bereiche.
Inhalt nach Art. 35 Abs. 7: Beschreibung der Verarbeitung, Bewertung der Notwendigkeit und Verhältnismaessigkeit, Bewertung der Risiken, Maßnahmen zur Risiko-Bewältigung.
Praxisablauf: Standardprüfung der Schwelle (Trigger-Liste), wenn ja, DSFA mit Beteiligung des Datenschutzbeauftragten, ggf. Konsultation der Aufsichtsbehörde bei hohem Restrisiko, fortlaufende Überprüfung bei Änderungen.
Verbindung zu KI: nach EU AI Act Art. 27 ist eine Grundrechte-Folgenabschätzung (FRIA) bei Hochrisiko-KI-Systemen durch öffentliche Stellen und Anbieter wesentlicher Dienste erforderlich. FRIA und DSFA überschneiden sich, sind aber nicht identisch.
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