Regulatorik
EU AI Act: Risikoklassen, Fristen, Pflichten
Der EU AI Act ist die Verordnung (EU) 2024/1689 über harmonisierte Vorschriften für künstliche Intelligenz. Sie ist weltweit das erste umfassende KI-Gesetz, gilt unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten und entfaltet ihre Wirkung stufenweise von Februar 2025 bis August 2028. Der Digital Omnibus (Verordnung (EU) 2026/1744) hat die Hochrisiko-Pflichten im Juli 2026 verschoben: Anhang III gilt ab 2. Dezember 2027, Anhang I ab 2. August 2028. Zum 2. August 2026 werden damit die Transparenzpflichten nach Art. 50 wirksam, nicht die Hochrisiko-Pflichten. Betroffen sind Anbieter, Betreiber, Importeure und Vertreiber von KI-Systemen, unabhängig vom Sitz.
Die vier Risikoklassen
Verboten (Art. 5): Praktiken, die als unvereinbar mit EU-Grundrechten gelten. Darunter Social Scoring durch öffentliche oder private Akteure, manipulative oder ausbeuterische KI, biometrische Echtzeit-Fernidentifizierung in öffentlich zugänglichen Raumen (mit engen Ausnahmen für Strafverfolgung), Emotionserkennung am Arbeitsplatz und in Bildungseinrichtungen, ungezielte Gesichtsdatenbank-Erstellung durch Scraping. Diese sind seit 2. Februar 2025 verboten.
Hochrisiko (Anhang III): KI als Sicherheitskomponente in kritischer Infrastruktur, biometrische Identifikation, Bildung und Berufsbildung, Beschäftigung (Auswahl, Beurteilung, Kündigung), Zugang zu wesentlichen privaten und öffentlichen Diensten (Kreditscoring, Risikobewertung in Versicherungen), Strafverfolgung, Migration/Asyl/Grenzkontrolle, Justizverwaltung und demokratische Prozesse. Plus Anhang I: KI in regulierten Produkten (Medizinprodukte, Maschinen, Fahrzeuge).
Begrenztes Risiko (Art. 50): Transparenzpflichten für Chatbots (Hinweis auf KI-Interaktion), Deepfakes (Kennzeichnung als künstlich erzeugt), Emotionserkennung, biometrische Kategorisierung, KI-generierte Inhalte.
Minimales Risiko: alle anderen KI-Systeme, freiwillige Selbstverpflichtung über Codes of Conduct. Hier fallen die meisten Business-Anwendungen rein, aber die Klassifizierung muss dokumentiert sein.
Pflichten für Anbieter von Hochrisiko-Systemen
Art. 9: Risikomanagement-System über den gesamten Lebenszyklus, mit dokumentierter Risikoanalyse, Mitigationen und Tests.
Art. 10: Data Governance für Trainings-, Validierungs- und Testdaten. Daten müssen relevant, repräsentativ, frei von Fehlern und vollständig sein, sofern möglich.
Art. 11: technische Dokumentation, die die Konformität mit den Anforderungen darlegt. Anhang IV listet Mindestinhalt: Beschreibung, Designentscheidungen, Trainingsdaten, Testdaten, Validierungsverfahren.
Art. 12: automatische Aufzeichnung von Ereignissen über den Lebenszyklus (Logging).
Art. 13: Transparenz und Bereitstellung von Informationen an Betreiber, inklusive Anweisungen zur Nutzung.
Art. 14: menschliche Aufsicht. Das System muss so designt sein, dass es unter sinnvoller menschlicher Aufsicht betrieben werden kann.
Art. 15: Genauigkeit, Robustheit und Cybersicherheit. Erwartete Leistungsmerkmale werden in der Doku angegeben.
Art. 17-22: Qualitätsmanagement-System, Konformitätsbewertung, CE-Kennzeichnung, EU-Datenbank-Registrierung, Post-Market-Monitoring.
Pflichten für Betreiber (Deployer)
Art. 26 Abs. 1: Einsatz gemäß Anleitung des Anbieters.
Abs. 2: menschliche Aufsicht durch qualifiziertes, geschultes Personal.
Abs. 4: angemessene Eingangsdaten.
Abs. 5: Monitoring und Meldung schwerer Vorfälle und Risiken an Anbieter und Aufsicht.
Abs. 6: Aufbewahrung der automatisch generierten Logs für mindestens 6 Monate.
Abs. 7: Information der betroffenen Personen über den Einsatz.
Abs. 11: im Beschäftigungskontext müssen Arbeitnehmervertretungen vorab informiert werden.
Art. 27: Grundrechte-Folgenabschätzung (FRIA) durch öffentliche Stellen und private Betreiber, die wesentliche Dienste erbringen. Erfolgt vor Erstinbetriebnahme.
General-Purpose AI Models (GPAI)
Art. 51-56 regeln Anbieter von Allzweck-KI-Modellen (Foundation Models wie GPT, Claude, Mistral, Llama). Pflichten ab August 2025: technische Dokumentation, Information für nachgelagerte Anbieter, Urheberrechts-Policy, Zusammenfassung der Trainingsdaten. Für Modelle mit systemischem Risiko (typischerweise über 10^25 FLOPs Training Compute) zusätzlich: Modellevaluation, adversariales Testing, Tracking schwerer Vorfälle, Cybersicherheits-Schutz. EU-Kommission veröffentlicht eine Liste der Modelle mit systemischem Risiko.
Fristen-Zeitstrahl
2. Februar 2025: Verbote (Art. 5), AI-Literacy-Pflicht (Art. 4) gelten.
2. August 2025: GPAI-Pflichten, Governance-Strukturen, Sanktionsregime für GPAI.
2. August 2026: Transparenzpflichten nach Art. 50 (Chatbot-Hinweis, Kennzeichnung KI-generierter Inhalte, Deepfake-Offenlegung). Für generative Systeme, die vor diesem Datum bereits im Markt waren, gilt die maschinenlesbare Kennzeichnung nach Art. 50 Abs. 2 erst ab 2. Dezember 2026.
2. Dezember 2027: Hochrisiko-Systeme nach Anhang III (also die Mehrheit). Ursprünglich der 2. August 2026, verschoben durch den Digital Omnibus (Verordnung (EU) 2026/1744).
2. August 2028: Hochrisiko-Systeme nach Anhang I (KI-Sicherheitskomponenten in regulierten Produkten). Ursprünglich der 2. August 2027.
Praktisch bedeutet das: der 2. August 2026 ist kein Hochrisiko-Stichtag mehr, sondern ein Transparenz-Stichtag. Wer KI in Beschäftigung, Kreditprüfung, Versicherung, Bildung, Gesundheit oder kritischer Infrastruktur einsetzt oder einkauft, hat bis Dezember 2027 Zeit. Das ist kein Grund zu warten: ein Compliance-Programm dauert 9-18 Monate, Inventar und Klassifizierung sind die Voraussetzung für jede Beschaffungsentscheidung dazwischen, und Verträge, die heute geschlossen werden, laufen in die neue Frist hinein.
Bußgelder
Verbotene Praktiken: bis zu 35 Mio EUR oder 7 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes.
Anbieter-/Betreiber-Pflichten: bis zu 15 Mio EUR oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes.
Falsche oder unvollständige Informationen an Aufsicht: bis zu 7,5 Mio EUR oder 1 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes.
KMU und Start-ups: jeweils der niedrigere Betrag. Dennoch existenzbedrohende Höhen.
Was Unternehmen jetzt tun sollten
1. KI-Inventar erstellen: welche Systeme sind im Einsatz, welche werden eingekauft, welche gebaut. Klassifizierung nach Risikoklasse mit Begründung dokumentieren.
2. Verbote nach Art. 5 unmittelbar prüfen und ggf. einstellen. Stand 2026 sind Verbote bereits seit über einem Jahr wirksam.
3. AI-Literacy-Programm aufsetzen (Art. 4). Pflichtschulungen für Mitarbeitende, die KI-Systeme einsetzen oder verantworten.
4. Hochrisiko-Systeme identifizieren und bis 2. Dezember 2027 konform machen oder außer Betrieb nehmen. Die verschobene Frist verlängert das Zeitfenster, sie ersetzt die Arbeit nicht.
5. Verträge mit KI-Anbietern auf Konformität überprüfen: technische Dokumentation, CE-Konformität, EU-Datenbank-Registrierung.
6. Strukturierte Entscheidungen bei jeder KI-Beschaffung dokumentieren: Klassifizierung, Anbieterwahl, Datenquellen, menschliche Aufsicht, Abstimmung der Stakeholder, Restrisiken. Genau das ist die Aufgabe eines Entscheidungsmemos.
DecisionOS und EU AI Act
DecisionOS strukturiert KI-Beschaffungs- und Einführungsentscheidungen so, dass sie die Konformitätsbewertung nach EU AI Act stützen. Jedes Memo dokumentiert die Klassifizierung, gewichtete Auswahlkriterien (Datenqualität, Hosting in der EU, Erklärbarkeit, Protokollierung), Ausschlusskriterien, die Abstimmung zwischen IT, Rechtsabteilung, Datenschutz und Fachbereich sowie die Entscheidungsreife. EU-gehostet in Deutschland. Demo unter nexalign.io/demo-buchen.
